Die Honorare für die Erstellung von Gutachten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei Marktwertgutachten z.B. ist die Höhe des ermittelten Marktwertes für das zu erhebende Honorar maßgeblich. Wir orientieren uns dabei an der Honorartabelle des „Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen“ (BVS).
Bei Miet- und Pachtwertgutachten gelten abweichende HonorarsätzeIm Grundhonorar enthalten ist selbstverständlich neben der Ausfertigung des Gutachtens eine notwendige Ortsbesichtigung und die Anfahrt im Rhein-Main-Gebiet.
Bei umfangreicheren Gutachten oder Paketbewertungen sind wie gerne auch bereit, im Gespräch mit Ihnen eine Pauschalvereinbarung zu treffen.
Zu den in den Tabellen genannten Grundhonoraren berechnen wir unsere Auslagen für die Beschaffung benötigter Unterlagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.